Direktversand Pass/Personalausweis
Information Ihrer Pass-/Personalausweisbehörde
Beim Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen.
Voraussetzung: Antragstellung innerhalb Deutschlands bei der Wohnsitzbehörde
Ein weiteres gültiges Dokument (Ausweis oder Pass)
Kosten: 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Die Deutsche Post AG wird Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustellungstag informieren.
SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben.
Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt.
Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand bei Personalausweisen erst nach dem 16. Geburtstag, bei Reisepässen nach dem 18. Geburtstag möglich.
Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben, nicht jedoch alte Dokumente zum Rücktransport an die Behörde übernehmen und auch nicht entwerten darf.
Achtung!
Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) zwingend erforderlich. Führerschein, Krankenversichertenkarte usw. reicht nicht aus!
Direktversand nicht möglich:
bei Kindern
Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
im Expressverfahren
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Wunschadresse
Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben.
Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können beim Direktversand nicht berücksichtigt werden.
Online-Ausweisfunktion
Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung des neuen, steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.
Ihr Einwohnermelde-/Passamt
der Samtgemeinde Hemmoor
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Benötigen Sie einen neuen Ausweis?
Um Ihr Anliegen im Einwohnermeldeamt schnell und effizient zu bearbeiten, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Unser Online-Terminbuchungssystem steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. So können Sie unkompliziert und bequem einen passenden Termin auswählen und buchen.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Ihr Termin ist erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail verbindlich gebucht.
Terminbuchung unter:www.samtgemeinde-hemmoor.de/politik-verwaltung/rathaus/dienstleistungen/
Seit dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten digital im Rathaus Hemmoor oder bei Fotodienstleistern angefertigt werden. Lichtbilder von Fotodienstleistern müssen stets digital vorliegen. Zudem ist es möglich, beantragte Ausweisdokumente per Post direkt zu Ihnen nach Hause schicken zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.personalausweisportal.de