Abbrennverbot von Feuerwerk
Zum Schutz von Menschen, Tieren und Eigentum wird in der Samtgemeinde Hemmoor das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:
Am 31. Dezember 2025 und am 01. Januar 2026 dürfen:
Feuerwerksraketen und Feuerwerkskörper, die aufsteigen, in einem Umkreis von 200 Meter zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie zu Reetdach- und Fachwerkhäusern nicht abgebrannt werden
alle sonstigen Feuerwerkskörper, die nicht aufsteigen, in einem Umkreis von 30 Meter zu den oben genannten Gebäuden nicht abgebrannt oder entzündet werden
Hinweis der Ordnungsbehörde: Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände abbrennt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.