Feuerwerk Zeitliche Einschränkung Abbrennverbot | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bürgerinformation - Bitte beachten

Feuerwerk
Zeitliche Einschränkung Abbrennverbot

Abbrennverbot von Feuerwerk

Zum Schutz von Menschen, Tieren und Eigentum wird in der Samtgemeinde Hemmoor das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:

Am 31. Dezember 2025 und am 01. Januar 2026 dürfen:

  1. Feuerwerksraketen und Feuerwerkskörper, die aufsteigen, in einem Umkreis von 200 Meter zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie zu Reetdach- und Fachwerkhäusern nicht abgebrannt werden

  2. alle sonstigen Feuerwerkskörper, die nicht aufsteigen, in einem Umkreis von 30 Meter zu den oben genannten Gebäuden nicht abgebrannt oder entzündet werden

Hinweis der Ordnungsbehörde: Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände abbrennt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.