Gemäß § 28 Absatz 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Verbindung mit §38 Absatz 1 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) wird bekannt gegeben:
Für die Samtgemeindewahl und die Gemeindewahlen am 13. September 2026 im Bereich der Samtgemeinde Hemmoor haben die jeweiligen Wahlausschüsse am 21. Juli 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen.
Alle Informationen erhalten Sie in der folgenden PDF-Datei.
Hemmoor, 25. Juli 2026
Holger Struck
Samtgemeinde-/Gemeindewahlleiter