Information zur Hundesteuer Gemeinde Hechthausen - gültig ab 01.03.2026
Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) 66,00 € für den ersten Hund
b) 132,00 € für den zweiten Hund
c) 198,00 € für jeden weiteren Hund
d) 840,00 € für ersten gefährlichen Hund
d) 690,00 € für zweiten gefährlichen Hund
e) 1.080,00 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Weitere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Satzung der Gemeinde Hechthausen unter
Punkt 50 Hundesteuersatz der Stadt Hemmoor vom 10. Februar 2026.