Online-Wahlscheinantrag | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Antrag auf Briefwahlunterlagen für die Europawahl 2024

Online-Wahlscheinantrag

Wenn Sie an der Europawahl 2024 per Briefwahl teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Die Wählerverzeichnisse zur Europawahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Hemmoor werden in der Zeit vom 21. bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in den jeweiligen Rathäusern für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind innerhalb der Einsichtnahmefrist, spätestens am 24. Mai 2024 bis 12.00 Uhr, bei der Samtgemeinde Hemmoor schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlbereiches, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Eine persönliche Beantragung im Rathaus ist ebenfalls möglich.

Sollten Sie Interesse haben, am 09. Juni 2024 in einem Wahlvorstand gegen ein „Erfrischungsgeld“ mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte im Rathaus Hemmoor,

Fachbereich Bürgerservice,

Herr Struck

Telefon 04771 / 602141,

Mail wahlen@hemmoor.de

Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung.