Viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen werden künftig von Windkraft- und auch Photovoltaikanlagen finanziell profitieren. Die Betreiber der Anlagen sind durch das neue Windenergiegesetz des Landes verpflichtet, die sogenannte Akzeptanzabgabe an die betroffenen Kommunen zu entrichten. Das entsprechende Gesetz hat der Niedersächsische Landtag beschlossen.
Im Durchschnitt wird jede neue Windkraftanlage durch die Akzeptanzabgabe etwa 30.000 Euro jährlich für die Gemeindekassen abwerfen. Der Abgabesatz beträgt 0,2 Cent je Kilowattstunde, auch große Freiflächen-Solaranlagen unterliegen der jährlichen Zahlungspflicht. Darüber hinaus werden die Betreiber der Anlagen den Menschen vor Ort oder den Gemeinden zusätzliche Angebote machen müssen. Das könnten, so Carsten Hubert, etwa vergünstigte Stromtarife sein, aber auch Sparbriefe oder die direkte Beteiligung an den Unternehmen.
„Dieses Gesetz soll einfach und unmittelbar greifen, es bindet die Menschen ein und ist darauf ausgelegt, keine weiteren bürokratischen Hürden aufzubauen“, so Carsten Hubert. Ob es später nötig werden könnte, einzelne Regelungen anzupassen, soll sich in zwei Jahren ergeben. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vorranggebiete für Windenergie in Niedersachsen verdoppelt werden und auf 2,2 Prozent der Landesfläche anwachsen. „Das Windenergiegesetz gibt den nötigen Rückenwind, um den Ausbau der Erneuerbaren weiter voranzutreiben. Indem wir die Menschen einbinden, wird die Aufbruchstimmung in Sachen Energiewende noch so richtig verstärkt.“
Deshalb plant die Gemeinde Osten, in Form einer Messe, den „Ostener Windtag“, am 27. Mai 2024 von 15:00 bis 20:00 Uhr, im Osteland-Festhaus, durchzuführen.
Hier möchte die Gemeinde Osten möglichen Investoren die Möglichkeit geben ihre Planungen der Bevölkerung vorzustellen.