Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein

Seit 2022 können Sie den Umtausch Ihres Führerscheines auch vor Ort in unseren Rathäusern beantragen. Die Umstellung ist nur mit Termin möglich, den Sie hier online buchen können.

Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.

Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

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Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

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Benötigte Unterlagen:

  • Führerschein

  • gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung *) (nicht älter als drei Monate)

  • ein biometrisches Passfoto

  • Gebühr: 30,40 Euro*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartner

Fachbereich IV - Bürgerservice

Nicolas Höft

Tel.: 04771-602 171

E-Mail: n.hoeft@hemmoor.de