Das neue Namensrecht, das seit dem 1. Mai 2025 in Deutschland gilt, erlaubt Ehepaaren und Eltern die Wahl eines Doppelnamens aus beiden Familiennamen. Dieser kann mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Außerdem wird es einfacher, nach der Scheidung oder Trennung den ursprünglichen Geburtsnamen oder einen anderen Namen wieder anzunehmen.
Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen bekommen, selbst wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Möglich ist künftig ein echter Doppelname als gemeinsamer Familienname für Eltern und Kinder.
Zudem können Kinder auch dann einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern ihren jeweiligen Nachnamen behalten haben. Wenn Eltern für ihre Kinder keinen Geburtsnamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen, der sich in alphabetischer Reihenfolge aus den Einzelnamen der Eltern zusammensetzt.
Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen nachträglich in einen Doppelnamen zu ändern. Ab einem Alter von fünf Jahren müssen Kinder dem aber zustimmen. Volljährige Kinder können einmalig ihren Geburtsnamen ändern, also zum Beispiel statt des Namens des Vaters den der Mutter oder einen Doppelnamen wählen.
Diese und weiter informationen können hier nochmal nachgelesen werden.